Ablauf
Bitte vereinbaren Sie telefonisch ein Erstgespräch mit mir. (Aktuelle Telefonsprechzeiten unter „Kontakt“)
Zu diesem Erstgespräch bringen Sie bitte die Krankenkassenchipkarte, den ausgefüllten Anmeldebogen (siehe Downloads) und -falls vorhanden- eine Überweisung, sowie Vorbefunde mit.
Gesetzlich versicherte Patienten/-innen bringen lediglich die Chipkarte zur ersten Sitzung in jedem Quartal mit.
Privatversicherte Patienten/innen bitte ich darum, den Leistungskatalog / die Antragsabläufe bei Ihrer Versicherung und regionalen Beihilfestelle zu erfragen. Die Grundlage für die Abrechnung der Therapiestunden bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Kostenerstattung liegt in Ihrer Verantwortung.
Selbstzahler: Sie können sich auch entscheiden, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen. Die von Ihnen in Anspruch genommene Behandlung wird dann nicht in ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert. Auch bei Selbstzahlern werden die von mir erbrachten Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Zu Beginn der Behandlung finden die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen statt. An erster Stelle steht dabei der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht. Ziel ist gemeinsam mit ihrem Kind und Ihnen die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Über Gespräche mit Ihnen und ihrem Kind und eine umfassende Anamnese und Diagnostik (Fragebögen und Testverfahren) werde ich die Behandlung auf die Bedürfnisse ihres Kindes / Ihrer Familie abstimmen.
Im weiteren Verlauf wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Bewilligung von Psychotherapie gestellt. Eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen besteht in der Regel aus Therapiestunden mit dem Kind / Jugendlichen und sogenannten Bezugspersonenstunden, d.h. Therapiestunden, die für die Eltern und andere Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Die Therapie findet in der Regel einmal pro Woche an einem festen Termin statt und dauert jeweils 50 Minuten.

